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Ist der Staat Schweiz eine Firma?

Ein Beitrag von kla.tv

Meinung ungeschminkt: Heute mit dem Verein „Stopp der illegalen Privatisierung des Staates“


Ist der souveräne Staat Schweiz illegal in eine private Firma umgewandelt worden? Immer mehr Stimmen behaupten tatsächlich, dass die Schweiz und auch andere Länder keine unabhängigen Staaten mehr seien, sondern private Firmen. Was steckt hinter diesen Behauptungen, die als typische Verschwörungstheorien abgetan werden? Kla.TV gibt in dieser Sache dem Verein „Stopp der illegalen Privatisierung des Staates“ die Möglichkeit, seine Argumente ins Feld zu führen.


Hören Sie folgend einige Argumente des Vereins, welche in Form eines Informationsflyers veröffentlicht wurden. Der Verein bezweckt damit, auf die nach seiner Ansicht bestehenden Missstände hinzuweisen und fordert eine sofortige Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit:


• Seit der Umwandlung der Bundesbetriebe SBB und PTT in Aktiengesellschaften und der Aufhebung des Beamtenstatus Ende 2001 hat kaum jemand bemerkt, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sowie deren Verwaltungen ebenfalls „privatisiert“ werden. Von öffentlich-rechtlichen Institutionen werden sie in Firmen mit einem Handelsregister-Eintrag und in Aktiengesellschaften „überführt“. Dieser Prozess ist nicht nur schweizweit, sondern global im Gange – angeführt von verdeckten Dirigenten.


• Der Privatisierungsprozess erfolgt im Geheimen. Die Einträge wurden von keinem schweizerischen Handelsregister veröffentlicht, sind aber auf privaten Wirtschaftsdatenbanken zu finden. Recherchen zeigen, dass dieser Prozess schon beinahe abgeschlossen ist. Unter anderem beschrieb die Rechtsanwaltskanzlei Frei Steger Grosser Senti schon 2004 die laufende, verdeckte Privatisierung.


• Zum Beispiel wurde die Eidgenössische Bundesverwaltung am 12. Juli 2006 ins Handelsregister aufgenommen bzw. „incorporated“, das bedeutet, dass sie in eine Firma umgewandelt wurde. Sie wird als Muttergesellschaft aufgeführt, als D-U-N-S® Nr. 48-564-2987. Der öffentlich-rechtliche Status der Schweiz und ihre staatlichen Institutionen wurden mit dem Überführen ins Privatrecht aufgehoben.


• Die Kantone und Gemeinden wurden an unterschiedlichen Kalendertagen „incorporated“, das heißt, zu Firmen umgeformt. Die Eintragungsdaten sind nur teilweise ersichtlich. Untergeordnete Ämter werden als Tochtergesellschaften bzw. als „Zweigniederlassungen“ bezeichnet. Kantone und die Bundesverwaltung sind Tochtergesellschaften der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Muttergesellschaft für ihre eigenen untergeordneten Organisationen.


• Die Umwandlung erfolgte ohne rechtliche Legitimation. Sie war und ist also illegal. Für die Eintragung einer Firma ins Handelsregister müssen die Entscheide der ihnen vorgesetzten Organe schriftlich vorgelegt werden. Bei einer öffentlich-rechtlichen Organisation, wie es Bund, Kantone und Gemeinden sind, wären Entscheide von Parlament und Volk erforderlich gewesen. Es gibt aber weder das eine noch das andere. Damit sind diese Gründungen illegal. Diesen Firmen fehlt die hoheitliche Legitimation.


Ist durch rechtswidrige Umwandlungen der öffentlich-rechtliche Status von den genannten Institutionen verloren gegangen? Gemäß dem Verein „Stopp der illegalen Privatisierung des Staates“ hätte dies zur Folge, dass alle Handlungen der ehemaligen Behörden und Ämter – also der heutigen Firmen – null und nichtig wären. Sie wären weder handelsrechtlich noch hoheitlich befugt, tätig zu sein. Doch nicht nur die „Handlungsbevollmächtigten“, sondern auch alle deren Angestellten wie Polizisten, Schulleiter, Grundbuchführer etc., würden in diesem Fall illegal und auf eigenes Risiko handeln. Sie wären entsprechend privat haftbar für das, was sie tun und lassen. Daher sollte zum Schutz des Volkes dringendst untersucht werden, ob illegale Umwandlungen vorliegen, die gegen Art. 275 des Schweizer Strafgesetzbuches verstoßen. Dieser Artikel regelt, dass ein Strafbestand vorliegt, wenn jemand eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmäßige Ordnung der Eidgenossenschaft oder der Kantone rechtswidrig zu stören oder zu ändern.


Wo sind Anwälte und Staatsanwaltschaften, die diesen behaupteten Sachverhalt untersuchen und die vorliegenden Handelsregistereinträge erklären können?





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